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Allgemeine Urlaubs- und Reisehinweise - Achten Sie immer auf Ihr Handgepäck, lassen Sie es niemals unbeaufsichtigt ! - Verwahren Sie Ausweise, Bargeld, Schecks, Wertsachen und Kreditkarten immer sicher ! - Lassen Sie Wertgegenstände und Schmuck am Besten zu Hause oder im Banksafe - Lehnen Sie es ab, vor Abflug für fremde Personen Päckchen unbekannten Inhalts mitzunehmen ! - Prüfen Sie rechtzeitig, welche Gegenstände Sie auf einem Flug mitnehmen dürfen (Informationen dazu erhalten sie immer von Ihrer Fluggesellschaft oder beim Bundesgrenzschutz Hotline: 01805 / 23 45 66 (Rund-um-die-Uhr) ! Persönliche Dokumente Kopieren Sie alle Dokumente, die Sie mit auf die Reise nehmen - von der Kreditkarte über den (internationalen) Führerschein, den Personalausweis / Reisepass bis zu den Fahrzeugpapieren. Die Wiederbeschaffung bei Verlust ist einfacher. Gültige Ausweise Bei allen Auslandsreisen besteht für den Grenzübertritt die Verpflichtung zum Mitführen gültiger Reisedokumente. Überprüfen Sie die Gültigkeit von Personalausweis, Reisepass und Kinderausweisen (auch für Säuglinge). In vielen Ländern müssen alle Pässe, auch die Kinderausweise) bei Reiseantritt mindestens noch 6 Monate gültig sein. Besonders wichtig ist dieser Hinweis bei Fernreisen ! Für Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann ein Kinderausweis ausgestellt werden. Solche Ausweise müssen allerdings ab dem 10. Lebensjahr des Kindes ein Lichtbild enthalten. Daneben genügen Kinder bis zum 16. Lebensjahr ihrer Passpflicht auch dann, wenn sie in den Reisepass eines Elternteils oder beider Elternteile eingetragen sind. Zu beachten ist jedoch, dass verschiedene Staaten - unabhängig vom Alter der Kinder - ein Lichtbild des Kindes in den oben genannten Reisedokumenten verlangen. Sollte Ihr Kind vor Vollendung des 18. Lebensjahres ohne den/die Erziehungsberechtigten eine Auslandsreise unternehmen, empfiehlt es sich, ihm eine formlose Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben, aus der hervorgeht, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten. Visa-Bestimmungen Für bestimmte Länder ist außer den gültigen Reisedokumenten auch ein Visum erforderlich. Beantragen Sie es rechtzeitig vor Ihrer Abreise bei der Botschaft oder einem Konsulat des Landes, in das Sie reisen. Die Erteilung eines Visums kann mehrere Wochen dauern. Umfassende und stets aktuelle Informationen für Reisen in nahezu alle Länder weltweit (einschließlich Visums-Erfordernissen), stehen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes zur Verfügung. Sie können sich aber auch unmittelbar an die Vertretungen (Botschaften, Konsulate) Ihres Zielstaates in Deutschland wenden. Impfbestimmungen Informieren Sie sich rechtzeitig über die Impfbestimmungen Ihres Ziellandes. Impfnachweise benötigen sie auch für Tiere. Hotel-Adresse Notieren Sie sich Adresse und Telefonnummer Ihres Hotels. In Ländern, die keine lateinische Schrift verwenden (z.B. China): Lassen Sie sich an der Rezeption den Namen und die Adresse Ihres Hotels in den fremden Schriftzeichen aufschreiben. Das ist allein schon für jede Taxifahrt sehr nützlich. Notieren Sie sich folgende Telefon-Nummern für den Notfall: - Telefon-Nr. der eigenen Bank - Telefon-Nr. der Fluggesellschaft - Telefon-Nr. des Mietwagenunternehmens - Telefon-Nr. Ihres gebuchten Hotels Telefon-Nr. für die Sperrung Ihres Handys (in Deutschland) - Vodafone (D2): 0172 / 12 12 oder 0800 / 172 1212 - T-Mobile (D1): 01803 / 30 22 02 - E-Plus: 0177 / 1000 - O2: Prepaid-Karten: 0179 / 552 82, Vertragskunden: 0179 / 552 22 Telefon-Nr. für die Sperrung Ihrer Scheck- und Kreditkarte (in Deutschland) - EC-, Bankkunden-, Sparkarte: 01805 / 02 1021 - Euro- Visa-, Mastercard: 069 / 7933 1910 - American Express: 069 / 9797 1000 - Diners Club: 069 / 66 1661 23 Sperr-Notruf in Deutschland: Seit 1. Juli 2005 steht deutschen Verbrauchern eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von Medien wie zum Beispiel Kredit- oder ec-Karten, Handys oder Mitarbeiterausweisen zur Verfügung, sofern sich die Herausgeber der Medien dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Der Notruf ermöglicht den schnellen Zugang zu den unterschiedlichen Herausgebern der Karten und Medien: 24 Stunden am Tag unter einer einzigen Nummer. Der Sperr-Notruf ist täglich 24 Stunden erreichbar: in Deutschland gebührenfrei unter 116 116, aus dem Ausland gebührenpflichtig unter +49 116 116. Zur besseren Erreichbarkeit steht in der Anfangsphase aus dem Ausland zusätzlich die Rufnummer +49 30 4050 4050 zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung bzw. Registrierung ist nicht erforderlich.
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