Schwarze Liste im Luftverkehr - Schwarze Liste der Risikoflieger

Flugsicherheit ?Um Flugreisenden mehr Vertrauen in die Fliegerei zu geben und Sicherheit als oberstes Gebot zu vertreten, wurde von der EU die öffentlich zugängliche „Schwarze Liste“ erstellt.
Reisende sollen dadurch besser vor unsicheren Fluglinien geschützt werden. Nach der Serie von Flugzeugabstürzen im vergangenen Sommer hat sich das EU-Parlament für eine schwarze Liste ausgesprochen. Sie wurde auf der Grundlage von Beiträgen der Mitgliedstaaten und unter Mitarbeit der Schweiz nach gründlicher Prüfung zusammen mit nationalen Sachverständigen erstellt.
Eigentlicher Auslöser zum Nachdenken und Einführen einer gemeinschaftlichen „Schwarzen Liste“ waren die Erkenntnisse nach einem Absturz einer Maschine der ägyptischen „Flash Airlines“ im Januar 2004. Unter den insgesamt 148 Todesopfern waren sehr viele Franzosen zu beklagen. Erst im Nachhinein wurde über diesen Flugunfall bekannt, dass die Schweiz bereits vor der Katastrophe aus Sicherheitsgründen für die „Flash Airlines“ ein Landeverbot verhängt hatte.

In die schwarze Liste wurden Luftfahrtunternehmen aufgenommen, denen der Flugbetrieb in Europa vollständig untersagt ist, und drei Luftfahrtunternehmen, für deren Flugbetrieb Beschränkungen gelten. Grundlage für die Schwarze Liste sind gemeinsam von Experten ausgearbeitete Sicherheitskriterien. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die auf europäischen Flughäfen durchgeführten Inspektionen. Berücksichtigt werden schlecht gewartete Flugzeuge, Unternehmen, die nicht fähig sind, die Mängel zu beheben, sowie unfähige Kontrollbehörden. Auf dieser Liste stehen somit Fluggesellschaften, die für schwerwiegende Sicherheitsmängel bekannt sind. In die „schwarze Liste“ eingetragene Fluggesellschaften haben dann keine Start- und Landeerlaubnis in der EU mehr. Die in der "Schwarzen Liste" genannten Fluggesellschaften haben die Möglichkeit, wieder von der Liste gestrichen zu werden. Sie müssen nachprüfbar bestehende Sicherheits- und Wartungsmängel beheben.
Damit könnten in allen EU-Ländern einheitliche Start- und Landeverbote gelten. Zudem sollten Reisende mehr Rechte bekommen. Durch die Veröffentlichung der gemeinschaftlichen schwarzen Liste erhalten Fluggäste, die Flugreisen außerhalb der Europäischen Union antreten, wo die Flugverbote nicht gelten, nützliche Informationen.
Die gemeinschaftliche schwarze Liste wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. In ihrer elektronischen Fassung ist sie auf den Internetseiten der Kommission, der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und der nationalen Zivilluftfahrtbehörden für jedermann abrufbar. Reisebüros und Flughäfen sind ebenfalls verpflichtet, die Liste zu veröffentlichen.
Die Kommission der EU rät, Flugreisen mit Luftfahrtunternehmen auf der schwarzen Liste nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Liste verschafft auch den Verbrauchern Rechte, die bei einem Reiseveranstalter eine Reise gebucht haben, bei der ein Flug außerhalb der Europäischen Union von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, das auf der schwarzen Liste steht.

Reiseveranstalter, Reisebüros und Fluggesellschaften haben die Pflicht die Schwarze Liste Ihren Kunden sowohl auf Ihrer Homepage als auch in den Geschäftsräumen, aktualisiert zugänglich zu machen. Reisende haben damit in Zukunft ein Recht, zu wissen, mit welcher Airline sie fliegen. Ist da ein Flieger dabei, der auf der schwarzen Liste steht, haben Reisende das Recht, vom Flug zurückzutreten oder kostenlos umzubuchen. Auch dann, wenn eine Fluggesellschaft erst nach der Buchung auf die schwarze Liste kommt.

Beachten sollte man hier allerdings, dass sogenannte „Billig-Airlines“ nicht immer und unbedingt unsichere Airlines sind. Die Begriffe werden leider oft verwechselt. Diese Airlines gehören keinesfalls zu den unsicheren Fluglinien ! Fluggesellschaften, die in Deutschland und der EU günstige Billigflüge anbieten, sind trotzdem auf dem geforderten aktuellen technischen und personellen Sicherheitsstand !

Die Liste wird wann immer notwendig aktualisiert, spätestens alle drei Monate.
Damit auch Sie besser vor unsicheren Fluglinien geschützt werden, können Sie die „Schwarze Liste“ dieser Luftfahrtunternehmen hier beim Reisebutler24 online aufrufen und einsehen.

Schwarze Liste hier aufrufen!